Baum fällen aber richtig: Genehmigung, Anleitung und Sicherheit
Einen Baum zu fällen, ist kein einfaches Unterfangen. Nicht nur müssen gewisse rechtliche Voraussetzungen gegeben sein, nein, auch das Fällen selbst erfordert neben technischen Hilfsmitteln und Schutzausrüstung einiges Know-how.
Wir erklären Euch, welche Hürden Ihr nehmen müsst, ehe Ihr überhaupt ans eigentliche Fällen gehen könnt, wie Ihr dies durchführt und auch, wann Ihr das Ganze doch besser Fachleuten überlassen solltet.
Das wichtigste in 30 Sekunden
- Wer einen Baum fällen will, benötigt eine Genehmigung – auch auf Privatgrund.
- Bevor diese erteilt werden kann, muss der Baum bei der Baumansprache beurteilt werden.
- Besondere Rücksicht ist auf Tiere zu nehmen, die im Baum leben oder nisten.
- Man benötigt eine Schutzausrüstung.
- Vor dem Gebrauch der Motorsäge sollte man eine Schulung besuchen.
- Das Fällen erfolgt mit einer Reihe gezielter Schnitte, die präzise ausgeführt werden müssen.
- Sicherheit muss stets an erster Stelle stehen.
- Im Zweifelsfall ist das Fällen Fachleuten zu überlassen.
Das Einmaleins des Baumfällens
Es ist ein langer Weg vom Entschluss, einen Baum fällen zu wollen, bis zum am Boden liegenden Stamm. Im Folgenden zeigen wir Euch auf, was alles zu beachten ist.
Genehmigung zum Baum fällen
Ganz allgemein regelt zwar das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), wann bzw. unter welchen Umständen Bäume gefällt werden dürfen, mehr dazu auch bei Arag.de. Die genauen Bestimmungen unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland. Die Genehmigung erteilt im konkreten Fall wiederum die Stadt bzw. Gemeinde, denn meist hat die Kommune eine eigene Baumschutzsatzung.
Unabhängig von den regionalen Regelungen gilt aber: Wann immer man einen Baum fällen will, auch auf Privatgrund, benötigt man eine Fällgenehmigung. Dass der Baum nur von 1. Oktober bis 28. Februar gefällt werden darf, gilt auf Privatgrund hingegen nicht in jedem Bundesland, aber in den meisten.
In manchen Bundesländern – so etwa in Hessen – unterliegen Bäume auf Privatgrund denselben Bestimmungen wie öffentliche Grünanlagen und Wälder. Die dürfen übrigens nur dann gefällt werden, wenn sie vom Förster markiert wurden.
Ausschlaggebend sind letztlich aber zwei Kriterien: Umfang des Stammes und möglicher Einfluss auf die Fauna. Für den Stammumfang kann man von folgenden Richtwerten ausgehen (noch mal: je nach Bundesland können die Werte abweichen): bis 80 cm bei Laubbäumen, bis 100 cm bei Nadelbäumen und bis 150 cm bei Obstbäumen.
Tiere dürfen durch das Fällen nicht in ihrem Fortpflanzungs-, Nist- und Ruheverhalten gestört werden. Um das sicherzustellen, muss vor der Erteilung der Genehmigung zur Baumfällung eine Baumansprache vorgenommen werden. Hieraus ergibt sich aber auch der Richtwert, dass von 1. März bis 30. September keine Bäume gefällt werden dürfen.
Genaue Bestimmungen lassen sich bei der Naturschutzbehörde des Landratsamts erfragen. Die Genehmigung erteilt wiederum das örtliche Ordnungsamt für eine Gebühr zwischen 25 € und 85 €, was in Anbetracht der Strafe für eine illegale Baumfällung wenig ist, denn diese kann – wieder je nach Bundesland – zwischen 15.000 € und 100.000 € betragen.
Beurteilung der Ausgangssituation
- Die Baumansprache ist die Beurteilung des betreffenden Baumes und die Planung der möglichen Fällung. Hierbei sind neben den rechtlichen Aspekten auch rein praktische zu beachten.
- Wenn der Baum also nicht essenziell für das Fortpflanzungs-, Nist- und Ruheverhalten von Tieren ist und kein starker und schützenswerter Baum ist, müssen Standort und Wuchs eingehender beurteilt werden, um die Fällung zu planen. Folgende Fragen gilt es hierbei zu klären:
- So profan es auch erscheint: Um welche Baumart handelt es sich? Langfaserige Baumarten haben ein anderes Fallverhalten als kurzfaserige. Auch Schwerpunkt und Wuchs sind anders. Ein Nadelbaum etwa hat einen viel tieferen Schwerpunkt als ein Laubbaum, dessen Krone einen Großteil des Gewichts ausmacht. Auch die Kronenhauptlast muss ganz individuell bestimmt werden.
- Steht der Baum ebenerdig oder am Hang? Oder steht er womöglich schief oder ist nicht mehr vollständig im Erdreich verwurzelt, weil er bereits vom Wind angeschoben wurde? All das verändert den Schwerpunkt und somit die Stabilität, was wiederum die mögliche Fallrichtung im Grunde beeinflusst.
- Da die Fällrichtung aber von der Umgebung meistens vorgegeben ist, muss man auch beurteilen, ob der Baum durch Standort am Hang oder Schiefstand ein Vorhänger oder ein Rückhänger ist, also in oder gegen Fällrichtung geneigt ist.
- Ist der Baum krank oder von Schädlingen befallen? Stammfäule oder Borkenkäferbefall hätten massiven Einfluss auf die Stabilität und den Schwerpunkt des Stammes. Wobei genau so ein Befall für das Fällen an und für sich sprechen kann.
- Und natürlich: Wohin soll der Baum fallen? Oder vielmehr: Wohin kann er sicher fallen? Besteht Gefahr für Mensch und Tier oder Gebäude und Infrastruktur etwa wegen Stromleitungen?
Sicherheit beim Baum fällen
Beim Fällen eines Baums gibt es zwei große Gefahrenquellen, wenn man vom Menschen selbst absieht: den Baum und die Säge.
Bezüglich des Baumes gilt neben der richtigen Fälltechnik, mit der wir uns unter 4 näher auseinandersetzen werden, dass der Gefahrenbereich mit Absperrband abgesichert werden muss. Alle Baumansprache und korrektes Fällen nützen nichts, wenn am Ende ein ahnungsloser Spaziergänger unter dem Baumstamm landet, weil er nicht wusste, dass eine Gefahr durch einen fallenden Baum droht.
Zum richtigen Umgang mit einer Motorsäge – ganz gleich ob elektrisch oder benzinbetrieben – empfiehlt es sich, einen entsprechenden Motorsägen-Grundlehrgang zu besuchen. Dieser dauert im Regelfall zwei Tage, kostet etwa 180 € und wird von Volkshochschulen und forstlichen Ausbildungszentren angeboten. Er umfasst einen recht umfangreichen Theorieteil über Aufbau, Handhabung und Wartung der Säge, aber auch einen praktischen Teil, bei dem Euch auch das Fällen eines Baumes beigebracht wird. Am Ende des Lehrgangs erhält man sogar einen Motorsägeschein.
Beim Umgang mit einer Motorsäge sollte man nicht nur feste Kleidung mit entsprechendem Schuhwerk – am besten Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen – tragen, sondern zusätzlich richtige Schutzkleidung bestehend aus Schutzhelm, Schutzbrille, die die Augen vor umherfliegenden Holzsplittern schützt, Gehörschutz und Schutzhandschuhen.
Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen solltet Ihr idealerweise sogar eine Schnittschutzausrüstung tragen, die aus Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhen und Schnittschutzhandschuhen bestehet und deren Stoff sich bei Kontakt mit dem Schneidblatt in diesem verfängt und es blockiert. So lassen sich tiefe Schnittwunden ganz sicher verhindern.
Anleitung zum Baum fällen
Das Fällen eines Baumes sollte man im Zweifelsfall einem Fachmann überlassen. Wenn Ihr es dennoch selbst machen wollt, empfiehlt sich die Sicherheitsfälltechnik. Diese verlangt zwar absolute Kontrolle über die Motorsäge, verzeiht aber Fehler bei der Baumansprache eher, da sie einem etwas mehr Zeit einräumt.
Wir gehen also davon aus, dass Ihr den Motorsägeschein habt, Euch mit der entsprechenden Schutzausrüstung versorgt und vertraut gemacht habt und die Baumansprache inklusive der Festlegung der Fallrichtung durchgeführt habt. Dann ist der letzte Schritt, bevor es ans eigentliche Fällen geht, das Befreien der unmittelbaren Umgebung des Stamms von jeglicher Art möglicher Hindernisse wie herabgefallenen Ästen, Steinen und dergleichen.
Die Sicherheitsfälltechnik unterscheidet sich von anderen Fälltechniken durch einen ganz bestimmten ersten Schritt: Der Baumstamm wird mit Halteseilen vor dem Fällen fixiert. So kann er erst umfallen, wenn die Halteseile durchtrennt werden. Diese sollten sich in der Rückweiche befinden. Das ist der 45° große Bereich gegenüber der Fallrichtung, in den man sich nach dem Durchtrennen des Stamms zurückzieht, um den nötigen Sicherheitsabstand zum fallenden Baum zu haben.
Unter Umständen müssen die Wurzelanläufe mit einem Richtungsschnitt, also einem senkrecht am Stamm entlang führenden Schnitt in Fällrichtung (das ist die Seite, zu der der Baum hin fallen soll), angesägt werden, wenn sie den Stamm relativ weit oben verbreitern. Danach folgt dann der eigentliche Fällvorgang:
- Man beginnt mit der Fallkerbanlage. Als Fallkerb bezeichnet der Profi einen Schnitt in Fällrichtung, der ein Fünftel bis ein Drittel des Stammdurchmessers beträgt – im Zweifelsfall erst einmal klein anfangen, denn was weggesägt ist, ist weggesägt. Zuerst wird waagerecht in den Stamm geschnitten. Man spricht hierbei vom Sohlenschnitt. Dann folgt schräg von oben der Dachschnitt in einem Winkel von 45° bis 60°.
- Danach solltet Ihr die Fällrichtung noch einmal überprüfen. Dabei kann eine Kluppe, die in den Fallkerb gelegt wird, hilfreich sein. Sollte die Fällrichtung nicht stimmen, müsst Ihr nachbessern. Deshalb empfiehlt es sich auch nicht sofort ein Drittel des Durchmessers in den Stamm zu schneiden, denn dann lässt sich kaum noch nachbessern.
- Mit einem Splintschnitt, der beidseitig orthogonal zum Fallkerb erfolgt, wird das Splintholz entfernt, um möglichen Splittern vorzubeugen. Außerdem lässt sich an der Schnittfläche nun gut eine Markierung für den Fällschnitt zur späteren Orientierung anzeichnen. Es muss nämlich zwischen Fallkerb in Fällrichtung und dem gegenüberliegenden Fällschnitt eine gut 10 cm breite Bruchleiste stehen bleiben, die beim Fallen ähnlich funktioniert wie ein Scharnier.
- Nun wird es langsam gefährlich. Überprüft vor dem Fällschnitt unbedingt noch einmal die Umgebung auf mögliche Dritte und stoßt einen Warnruf aus. Der Fällschnitt erfolgt etwa 10 cm über dem Sohlenschnitt, indem mit der Kettensäge an der Kante zur Bruchleiste durch den Stamm gestoßen wird und die Säge dann von der Fällrichtung weg durch den Stamm geführt wird.
- Nun wird in den Fällschnitt ein Keil eingeschlagen. Ohne die Halteseile würde der Baum nun bereits fallen. Die Halteseile ermöglichen es Euch aber nun, einige Meter Sicherheitsabstand in der Rückweiche einzunehmen. Vergewissert Euch noch einmal, dass niemand sonst in der Nähe ist und warnt noch einmal laut, ehe Ihr nun die Seile durchtrennt und den Baum damit zum Fallen bringt.
Baum fällen durch Profis
Sollte ein Baum besonders hoch sein, nicht gerade stehen, womit sich der Fallwinkel und die Fallrichtung nicht exakt vorhersagen lassen, oder sich Häuser, Straßen, Stromleitungen etc. in der Nähe befinden, ist es definitiv zu gefährlich, den Baum selbst zu fällen. Es ist ein Fall für Fachkräfte.
Unter Umständen muss vor dem Fällen auch die Baumkrone in Teilen mittels Seilklettertechnik oder einer Hebebühne von oben her abgetragen werden. Das sind Arbeiten, die nur von Fachpersonal durchgeführt werden sollten.
Es gibt Unternehmen, die sich auf Landschaftspflege oder gar ganz explizit auf das Fällen von Bäumen spezialisiert haben. Ihr solltet sie mit einer entsprechenden standortbasierten Suche bei Google finden.
Für das Fällen selbst könnt Ihr mit einem Kostenpunkt von etwa 300 € rechnen. Alles Weitere wie die Stubbenentfernung, also das Herausreißen des Baumstumpfs samt Wurzeln, Abtransport und ggf. die Weiterverarbeitung zu Kaminholz dürfte mit weiteren 450 € zu Buche schlagen. Im Zweifelsfall sollte man mehrere Kostenvoranschläge einholen und dabei genau auf die darin aufgeführten Leistungen achten.
FAQ
Klären wir zu guter Letzt noch ein paar vielleicht brennende oder offene Fragen:
Muss ich die Ausrüstung kaufen bzw. kann ich sie ggf. ausleihen?
Wichtig ist bei der Schutzkleidung vor allem, dass sie passt, denn sonst kann sie ihren Zweck nicht richtig erfüllen oder gar selbst zur Gefahrenquelle werden. Wenn Euch also ein Bekannter anbietet, Euch seine Schutzkleidung zu leihen und ihr beide nicht zufällig dieselbe Konfektionsgröße habt, lasst lieber die Finger davon, ganz gleich, wie nett das Angebot auch gemeint ist.
Es gibt aber Möglichkeiten, sich die Schutzausrüstung und auch die Motorsäge gegen Gebühr zu leihen. Achtet aber auch da auf seriöse Anbieter, intakte und passende Kleidung.
In welche Jahreszeit am besten einen Baum fällen?
Auch wenn es nicht stimmt, dass das Fällen von Bäumen grundlegend und explizit in den „Sommermonaten“ (März bis September) verboten ist, gibt es doch einen guten Grund, warum es fast immer darauf hinausläuft: Ein Baum ist stets auch ein kleines Biotop, in dem Vögel nisten, Insekten leben oder Eichhörnchen auf Nahrungssuche gehen, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Da das Fällen von Bäumen Tiere in ihrem natürlichen Nist- Fortpflanzungs-, Brut- oder Ruheverhalten nicht beeinträchtigen darf und die meisten Tiere vor allem im Frühling und Sommer nisten und sich fortpflanzen, kann man fast immer davon ausgehen, dass man zwischen dem 1. März und dem 30. September irgendein Tier stört.
Deshalb gilt die Faustregel, dass Bäume im Regelfall zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar gefällt werden sollten. Ausnahmen bilden hierbei vor allem morsche, kranke und von Schädlingen befallene Bäume, die von alleine umzufallen drohen.
Spielt es eine Rolle, ob es ein Nadelbaum oder Laubbaum ist?
Zunächst einmal gelten für Laub-, Nadel- und Obstbäume unterschiedliche Richtlinien für die Erteilung der Baumfällgenehmigung bezogen auf den Stammumfang. Diese unterscheiden sich im Einzelnen zwar je nach Bundesland, doch es gilt: Nadelbäume dürfen dicker sein als Laubbäume, wenn man sie fällen will, und Obstbäume dicker als Nadelbäume.
Der nächste Unterschied betrifft wieder einmal die Tiere, denn im immergrünen Nadelbaum können die auch im Herbst und Winter mitunter schwerer auszumachen sein. So könnte sich der Kobel eines Eichhörnchens zwischen den Ästen verbergen. Es ist also größere Aufmerksamkeit bei der Baumansprache geboten.
Wichtig für das Fällen selbst ist aber der anders gelagerte Schwerpunkt. Laubbäume sind kopflastig, weil die Kronen weit oben einen Großteil des Gewichts ausmachen. Gerade eine ungleichmäßig gewachsene Krone kann den Schwerpunkt des Baums vom Stamm weg seitlich verlagern, was die Fallrichtung beeinträchtigt. Nadelbäume wachsen hingegen gleichmäßiger und sind unten ausladender und schwerer als weiter oben.